Tierlöcher zählen nach Regel 16.1a(1) zu den ungewöhnlichen Platzverhältnissen. Liegt dein Ball darin oder wird dein Stand oder Schwung behindert, darfst du straflos Erleichterung nehmen.
Das Verfahren richtet sich nach der Lage: Im Gelände darfst du in einem Erleichterungsbereich droppen, auf dem Grün den Ball aufsetzen, im Bunker nur dort droppen – oder mit Strafschlag nach draußen. Keine Erleichterung gibt es, wenn lediglich die Spiellinie im Gelände betroffen ist oder der Ball in einer Penalty Area liegt.