Absichtliche Veränderungen äußerer Bedingungen sind nach den Regeln 8.2 und 8.3 untersagt. Dazu zählt alles, was beeinflusst, ob ein Ball in Ruhe bleibt oder wie er nach einem Schlag rollt. Erlaubt sind nur Platzpflegehandlungen wie das Einebnen eines Bunkers oder das Zurücklegen eines Divots. Verstöße ziehen die Grundstrafe nach sich – zwei Strafschläge im Zählspiel oder Lochverlust im Lochspiel.
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